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Beitragsordnung

Wir bitten Euch unter Angabe des Namens die  Beiträge für das Jahr 2026 zu überweisen.

VR Bank Muldental Empfänger: 

ATSV Frisch Auf Wurzen

IBAN: DE91860954840340011252 

BIC: GENODEF1GMV

Sparkasse Muldental Empfänger: 

ATSV Frisch Auf Wurzen 

IBAN: DE37860502001020001956 

BIC: SOLADES1GRM

Anlage A- Jahresbeiträge

 

Mitglieder ab vollendeten 18. Lebensjahr156,00 €
Rehasport ab vollendeten 18. Lebensjahr120,00 €
Rehasport Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre60,00 €
Schüler, Studenten, Kinder, Jugendliche und Arbeitslose108,00 €
Kinder unter 7 Jahren60,00 €
Passive und Trainer66,00 €
Ordner und Schiedsrichterbeitragsfrei

 

Anlage B- Monatsbeiträge ( nur bei Eintritt nach dem 31.03.)

 

Mitglieder ab vollendeten 18. Lebensjahr13,00 €
Rehasport ab vollendeten 18. Lebensjahr10,00 €
Rehasport Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre5,00 €
Schüler, Studenten, Kinder, Jugendliche und Arbeitslose9,00 €
Kinder unter 7 Jahren5,00 €
Passive und Trainer5,50 €
Ordner und Schiedsrichterbeitragsfrei

 

Anlage C - Familienbeiträge 

 

Sind mindestens zwei Personen einer Familie Vereinsmitglieder, so wird ein Erlass von 20% auf die zu zahlende Gesamtbeitragssumme gewährt. Die Angaben zur Familienzugehörigkeit sind dem Vorstand anzugeben. Haben alle Vereinsmitglieder, die dem Verein angehören, das 18.Lebensjahr vollendet, erlischt der Anspruch auf den Familienbeitrag.

Beitragsordnung des ATSV Frisch Auf Wurzen e.V. 
I. Grundlage 

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 6 der Satzung des ATSV Frisch Auf Wurzen e.V.. 

II. Solidaritätsprinzip 

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. Der Vorstand hat daher in der Mitgliederversammlung vom 10.09.2015 eine neue Beitragsordnung beschlossen. 

 

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe 

1. Die Beitragsordnung wird durch die Protokollausfertigung an alle Mitglieder bekannt gemacht und tritt ab 01.01.2016 in Kraft.

2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten den Hinweis auf die Beitragsordnung auf der vereinseigenen Webseite als Bestandteil der Beitrittserklärung, und sie ist damit auch für Neumitglieder verbindlich.

 

IV. Regelungen

 1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch den Vorstand beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst der Vorstand keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung. 

 

2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A und C zu dieser Beitragsordnung. 

 

3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten bis zum 31.01.des laufenden Jahres gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise. Der Vorstand unterstützt die Mitglieder bei Anträgen auf Leistungen zu Bildung und Teilhabe. Für die Zahlung dieser Beiträge bleibt aber das Vereinsmitglied verantwortlich.

 

4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

 

5. Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen. Die Höhe ergibt sich aus Anlage B und C. 

 

6. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.

 

7. Die Beiträge sind als Jahresbeiträge jeweils bis zum 28.02. eines jeden laufenden Geschäftsjahres einzuzahlen.

 

8. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage A. 

 

9. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Beitragszahlung ist ausgeschlossen, da sich ein wesentlicher Anteil der Zahlungen aus Jahresbeiträgen an die Verbände und Versicherungen ergibt. 

 

10. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen wird das Mitglied bis zur Zahlung des Vereinsbeitrages vom Trainings- und Wettkampfbetrieb aus Versicherungsgründen ausgeschlossen.

 

11. Die Aufnahmegebühr für Personen bis 18 Jahre beträgt 10,00€. Für alle anderen wird bei Eintritt in den Verein eine Gebühr von 15,00€ fällig.